Buchhaltung für jeden
Mit Rückgabe Ihrer Buchungsbelege erhalten Sie monatlich bzw. vierteljährlich aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihnen wertvolle Aufschlüsse über die derzeitige Kosten- und Ertragssituation geben.
Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Erstellung der lfd. Lohnabrechnungen.
Dies gilt auch dann, wenn die Begriffe „Buchhaltungsmanagement“, „Übernahme der Buchhaltung“ bzw. „Buchhaltung / Buchführung“ oder „Lohn“ oder „Brutto-Nettoabrechnungen“ genannt werden.